Was unternimmt die Stadt gegen Schrottimmobilien?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Liebhauser,

leerstehende und ungesicherte Immobilien sind nicht nur ein unschöner Anblick, sondern stellen oft sogar eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Wenn Eigentümer nicht in der Lage oder nicht willens sind, die Sicherung ihrer Immobilien vorzunehmen, ist die Stadt in der Pflicht.

Folgende Fragen ergeben sich dazu:

  1. Welches Amt ist für die Erfassung und Kontrolle von Schrottimmobilien zuständig?
  2. Gibt es eine Übersicht über derartige Objekte?
  3. Wie sieht die zukünftige Strategie im Umgang mit den Schrottimmobilien aus?
  4. Wie wird die Verkehrssicherungspflicht der Eigentümer durch die Stadtverwaltung durchgesetzt?
  5. Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt jährlich für Ersatzmaßnahmen entstehen, wenn die Eigentümer ihrer Pflicht nicht nachkommen? Ich bitte um Auflistung welche Objekte dies betrifft und welche Maßnahmen wann getroffen wurden.

Ich bitte um schriftliche Beantwortung und danke für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Pöhlmann

Stadtrat